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 M. hat einen Studienplatz für Informatik an der TUM. Das Studienkolleg hat letzte Woche begonnen. Nach der großen Freude über die bestandene Aufnahmeprüfung und darüber, jetzt endlich "durchstarten" zu können, folgte postwendend die Ernüchterung: Per Bescheid wurden die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschließlich der Krankenversicherung aufgehoben. Damit müsste M. sich jetzt sofort exmatrikulieren und auf unabsehbare Zeit nichts tun. /Es sei denn, wir tun etwas für ihn. 
M. wurde im Iran als Kind afghanischer Flüchtlinge geboren. Das ganze Dorf der Großeltern wurde vor bald 40 Jahren zu Beginn des Krieges vertrieben. Die afghanischen Flüchtlinge sind im Iran allenfalls als billige Arbeitskräfte ohne Rechte gern gesehen, haben aber keine Aussicht auf eine Aufenthaltserlaubnis, meist keinen Zugang zu Bildung oder Ausbildung, und kein Recht auf den Erwerb von Grundeigentum, Besitz einer Firma oder auch nur des Führerscheins. M. hatte zunächst großes Glück: Er konnte Abitur machen und schloss mit besten Noten ab. Danach aber das Aus. Studium: unzugänglich. Berufliche Perspektive: Hilfsarbeiter auf dem Markt und Verpacker in einer Hühnchenfabrik. Der Versuch, in Afghanistan Fuß zu fassen, scheiterte an der Realität: Kriegsalltag, Ärger mit den Taliban, schwere Krankheit aufgrund der grauenvollen hygienischen Zustände. Keine Arbeit, keine Wohnung, ein Alltag voller Gewalt und Angst. Zurück im Iran die Illegalität. Nach der Festnahme stellt ihn die Polizei vor die Wahl: Abschiebung nach Afghanistan oder Soldat des Iran im syrischen Bürgerkrieg, als Kanonenfutter von Asad. Wie viele junge Afghanen flieht er. Erst in die Türkei, dort sortiert er Kohlen. Als sich die Möglichkeit ergibt, weiter nach Europa. In der Hoffnung auf ein Leben ohne Angst, in Würde und mit der Möglichkeit, seine tatsächlichen Fähigkeiten irgendwo einbringen zu dürfen. 
 
Wir haben M. 2015 kennengelernt und haben einen Freund gefunden. Wir haben ihn durch das Dickicht von Asylverfahren, Deutschkursen, Behördenanordnungen begleitet. Beeindruckend, dass es Menschen gibt, die da nicht irgendwann frustriert aufgeben. 
 
Nun also dies: M. hat einen Studienplatz, aber ist finanziell am Ende. M hat als Asylbewerber grundsätzlich keinen Anspruch auf BAföG, und arbeiten darf er nicht. Laut Runderlass der bayerischen Staatsregierung sollen sich afghanische Asylbewerber nicht integrieren. Er könnte jetzt tun, was von ihm erwartet wird: staatlich finanziert nichts tun, bis in ferner Zukunft über seinen Asylantrag entschieden ist.  
 
Da das offensichtlich Unsinn ist, haben wir uns entschieden, für ihn zu sammeln. Benötigt werden ca. 6500 € um die Zeit zu überbrücken, bis er ein Stipendium erhalten kann, das speziell für Menschen in seiner Situation geschaffen wurde. Darauf zu warten, wäre aber wieder ein verlorenes halbes Jahr .‎.. 

Projektort: Augsburgerstr 13, 80337 München, Deutschland

Ansprechpartner:

S. Dünnwald

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