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Bei der Website Behandlungskostenhilfe.de handelt es sich um die Website eines Stiftungsfonds, der in die Merck Finck Stiftung eingebettet ist. Die Stifter haben keine eigene Stiftung gegründet, weil sie absolut anonym bleiben möchten. Merck Finck ist die namhafte und renommierte Privatbank. Merck Finck & Co, Privatbankiers. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe wird durch den Vorstand der Merck Finck Stiftung kontrolliert. Auch die Buchführung und die Jahresabschlüsse werden durch die Privatbank übernommen.

Der Stiftungsfonds “Behandlungskostenhilfe” soll für schwerkranke Kinder eine angemessene medizinische Versorgung ermöglichen und falls nötig, auch die Eltern oder andere für die Betreuung der Kinder tätigen Personen oder Organisationen finanziell unterstützen. Grundsätzlich werden dabei Kinder von Eltern berücksichtigt, für deren Behandlung es sonst keinen Kostenträger gibt und die Fälle bedacht, bei denen die Eltern die Behandlungskosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können. Jeder Einzelfall wird überprüft und von den Stiftern genehmigt oder abgelehnt. Die Kosten können anteilig oder komplett übernommen werden und die Abrechnung erfolgt direkt an die Leistungserbringer.

Alle Erträge, alle Spenden und Erträge aus Zustiftungen kommen zu 100% an!

Die Stifter übernehmen zusätzlich privat die Kosten für die Verwaltung des Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe und alle sonstigen Aufwendungen erfolgen ehrenamtlich!

Wie hilft die Stiftung kranken Kindern?

Eltern, die schwerkranke Kinder haben, für deren Behandlung es keinen anderen Kostenträger gibt, können sich über diese Internetplattform direkt an den Stiftungsfonds wenden und um Hilfe nachsuchen. Dazu müssen entsprechende Gutachten / Atteste in deutscher Sprache vorgelegt werden, die das Krankheitsbild des zu behandelnden Kindes in verständlichen Worten (für Nichtmediziner) beschreiben. Diese Krankenberichte sollten möglichst von dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus oder der Rehabilitationseinrichtung formuliert sein, in der das betreffende Kind behandelt werden soll. Die Übernahme der Behandlungskosten kann durch den Stiftungsfonds genehmigt oder abgelehnt werden bzw. kann auch eine Teilübernahme der Kosten eine mögliche Lösung sein.

Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt direkt oder bei Gemeinschaftsaktionen mit anderen Hilforganisationen (mit Freistellungsbescheinigung des Finanzamts) auch nach Vorlage der Rechnungen in einigen Fällen über andere Hilfsorganisationen!

Die von uns veröffentlichten Projekte sind nur beispielhaft. Wir haben ständig viele Hilfsanfragen und wenn wir freie Mittel aus Spenden zur Verfügung haben, werden diese nach aktuellem Bedarf eingesetzt. Der Stiftungsfonds Behandlungskostenhilfe hat seit 5 Jahren in jedem Jahr ein Vielfaches von den eingenommenen Spendengeldern für dringend notwendige Behandlungen von schwerkranken Kindern zur Verfügung gestellt.

Die Richtigkeit dieser Ausführungen kann Ihnen jederzeit die Merck Finck Stiftung bestätigen.


Projektort: Pacellistraße 16, 80333 München, Deutschland

Ansprechpartner:

Claus-Peter B.

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